AGB – Hundebetreuung und Hundepension

Odenhus Hunde

Inhaberin: Nadine Hildewerth

Neue Str. 9

38536 Meinersen OT Ahnsen

E-Mail: info@odenhushunde.de

Website: www.odenhushunde.de

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Hundebetreuung und Hundepension von Odenhus Hunde, Inhaberin Nadine Hildewerth.

1.2 Mit der Buchung einer Betreuung erkennt der/die Halter*in diese AGB an.

1.3 Die Betreuung erfolgt in einer privaten, vom Veterinäramt genehmigten Hundepension von nadine hildewerth, Neue Str. 9 in 38536 Meinersen OT Ahnsen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Betreut werden ausschließlich Hunde, die:

  • gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind,
  • über einen gültigen Impfstatus verfügen,
  • haftpflichtversichert sind,
  • grundsätzlich sozialverträglich sind,
  • stubenrein sind,
  • keinen ausgeprägten Zerstörungsdrang zeigen.

2.2 Der Hund verfügt über die von der behandelnden Tierärztin bzw. dem behandelnden Tierarzt empfohlenen Schutzimpfungen. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.

2.3 Der Hund muss frei von Flöhen, Milben und sonstigem Parasitenbefall sein. Werden während der Betreuung Parasiten festgestellt, kann eine notwendige Behandlung auf Kosten der Halterin/des Halters veranlasst werden.

2.4 Der/Die Halterin/der Halter bestätigt das Bestehen einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

2.5 Der/Die Halter*in verpflichtet sich, vor Beginn der Betreuung alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere:

  • Krankheiten oder Einschränkungen,
  • Medikamentengabe,
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • Ängste oder Aggressionen,
  • Unverträglichkeiten mit Menschen oder anderen Hunden.

2.6 Hündinnen werden ausschließlich außerhalb der Läufigkeit betreut.

2.7 Odenhus Hunde behält sich vor, Hunde abzulehnen oder eine Betreuung abzubrechen, wenn das Verhalten des Hundes eine sichere Betreuung nicht zulässt oder das Wohl der vorhandenen Hunde beeinträchtigt wird.

3. Kennenlernen & Probenacht

3.1 Vor der Betreuung ist ein Probetag verpflichtend

3.2 Ziel des Probetages ist das gegenseitige Kennenlernen von Hund, Halterin/Halter und Odenhus Hunde sowie die Einschätzung, ob eine Betreuung möglich ist.

3.3 Vor der ersten längeren Betreuung ist eine kostenpflichtige Probenacht verpflichtend.

3.4 Ziel der Probenacht ist es festzustellen, ob sich der Hund im bestehenden Umfeld sicher und stressfrei integrieren lässt.

3.5 Odenhus Hunde behält sich nach der Probenacht vor, weitere Betreuungen abzulehnen, sofern die Betreuungssituation nicht passend erscheint.

4. Betreuung & Unterbringung

4.1 Die Hunde werden im privaten Wohnraum betreut und alltagsnah integriert.

4.2 Die Betreuung erfolgt in einem kleinen familiären Rahmen mit wenigen gleichzeitig betreuten Hunden und den hauseigenen Hunden (zwei Hündinnen).

4.3 Die regulären Bringzeiten sind von 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr. Die regulären Abholzeiten sind von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Individuelle Zeiten sind in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld abzusprechen.

4.4 Bei Verspätung (Bring- oder Abholzeit) siehe Abschnitt 8. Stornierung & Bringen & Abholen.

4.5 Mit der Buchung erklärt sich der/die Halter*in mit einer Betreuung in einer Hundegruppe einverstanden, soweit dies nach Einschätzung von Odenhus Hunde für den jeweiligen Hund geeignet ist.

4.6 Spaziergänge, Ruhezeiten und Beschäftigung werden individuell an Alter, Gesundheitszustand und Bedürfnisse des Hundes angepasst.

4.7 Futter ist grundsätzlich selbst mitzubringen. BARF-Futter muss vorportioniert sein.

4.8 Odenhus Hunde übernimmt keine Garantie dafür, dass Hunde jederzeit konfliktfrei miteinander interagieren. Trotz sorgfältiger Betreuung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen durch Spiel oder Auseinandersetzungen kommen.

5. Betreuung mit Training

5.1 Auf Wunsch kann die Betreuung mit individuellen Trainingseinheiten kombiniert werden.

5.2 Trainingsinhalte werden individuell auf den Hund abgestimmt.

5.3 Nach einer Betreuung mit Training ist eine persönliche Abschlussstunde verbindlicher Bestandteil des Konzepts.

5.4 Die Abschlussstunde dient der Übergabe der erarbeiteten Inhalte und der Anleitung der/die Halter*in zur weiteren Umsetzung im Alltag.

6. Tierarztkosten & Notfälle

6.1 Der/Die Halter*in erklärt sich damit einverstanden, dass Odenhus Hunde im Notfall oder bei Erkrankung des Hundes eine tierärztliche Behandlung veranlassen darf. Soweit möglich wird die Halterin/der Halter vor der Behandlung informiert

6.2 Die entstehenden Tierarzt-, Medikamenten- und Fahrtkosten trägt die Halter*in vollständig. Die erforderlichen Fahrten zum Tierarzt werden gesondert mit 30 Euro je Fahrt (Hin- und Rückweg) in Rechnung gestellt.

6.3 Notwendige Fahrten zum Tierarzt oder in eine Tierklinik gelten als Zusatzleistung und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

6.4 Der/Die Halter*in verpflichtet sich, während der Betreuungszeit erreichbar zu sein oder eine Notfallkontaktperson zu benennen. Kann die Halterin/der Halter nicht erreicht werden, ist Odenhus Hunde berechtigt, notwendige Entscheidungen zum Wohl des Hundes zu treffen.

7. Preise & Zahlung

7.1 Es gelten die jeweils zum Buchungszeitpunkt vereinbarten Preise.

7.2 Preise:

  • Die Tagesbetreuung (Bringen am Morgen, Abholung am Abend) beträgt 30,00 €.
  • Die Betreuung mit Übernachtung beträgt 40,00 €.
  • Betreuung mit Training individuell je nach Trainingswunsch.
  • Probetag beträgt 60,00€.
  • Probenacht beträgt 80,00€

7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

7.4 Die Zahlung erfolgt bar, per Überweisung oder Kartenzahlung.

7.5 Die Preise erfolgen gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 UStG ohne Ausweisung der Umsatzsteuer.

8. Stornierung & Bringen & Abholung

8.1 Absagen müssen spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen.

8.2 Bei kurzfristigerer Absage behält sich Odenhus Hunde vor, 50 % des vereinbarten Betreuungspreises zu berechnen.

8.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Bring- und Abholzeit um mehr als 15 Minuten kann eine zusätzliche Betreuungspauschale von 20,00 € je angefangenen 30 Minuten berechnet werden.

9. Haftung

9.1 Die Betreuung erfolgt auf eigene Verantwortung der/die Halter*in.

9.2 Der/Die Halter*in haftet für sämtliche Schäden, die durch ihren Hund verursacht werden.

9.3 Odenhus Hunde haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.4 Für Verletzungen oder Schäden, die trotz sorgfältiger Auswahl und Beaufsichtigung durch das Verhalten anderer Hunde entstehen, haftet Odenhus Hunde nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10. Datenschutz

10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Betreuung verwendet.

10.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

11.2 Es gilt deutsches Recht.